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Datenschutzrichtlinie für Pools

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Lynxight – Datenschutzrichtlinie für das Training und die Optimierung des Systems

Jedes Jahr geraten zahlreiche Menschen in Schwimmbädern in Notlagen. Badegäste verlassen sich dabei auf das Aufsichtspersonal und dieses kann durch den Einsatz modernster Technologie unterstützt werden, um die Sicherheit der Schwimmer zu erhöhen.

Das Lynxight-Ertrinkungswarnsystem (das „System“) ist eine intelligente Technologie zur Unterstützung des Aufsichtspersonals. Aufgabe des Systems ist es, drohende Gefahren für Schwimmer im Schwimmbad zu erkennen und die Badeaufsicht hierüber zu alarmieren.

Im Hinblick auf den operativen Einsatz im Schwimmbad ist der Betreiber des Schwimmbads Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Informationen zu dieser konkreten Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Datenschutzerklärung des Schwimmbadbetreibers.

In einem zweiten Schritt erhält Lynxight Ltd. vom Schwimmbadbetreiber einen kleinen Teil der Videoaufzeichnungen und verwendet diesen für das Training und die Optimierung des Systems. Dies dient der Verbesserung des Systems zum Nutzen aller. Diese Datenschutzrichtlinie informiert über diese Verarbeitung durch Lynxight zum Zwecke des Trainings und der Optimierung des Systems.

I. Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Lynxight Ltd., 

1 Ha-Tsmikha St, Yokne’am Illit, 

2066733, 

Israel

+972 (0)4 3730331

[email protected]

II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie können den Datenschutzbeauftragten (DPO) der Lynxight Ltd. direkt unter [email protected] kontaktieren.

III. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung ist die fortlaufende Verbesserung der Fähigkeit des Systems, potenzielle Sicherheitsvorfälle in sämtlichen Schwimmbädern, in denen das System eingesetzt wird, zu erkennen. Das System wird anhand von realen Beispielaufzeichnungen trainiert, damit das KI-Modell des Systems erlernt, wie sich ein Ertrinkungsvorfall darstellt. Die Daten werden zudem für sogenannte Regressionstests verwendet, mit denen die Leistungsfähigkeit neuer Modelle bei der Erkennung von Ertrinkungsereignissen überprüft wird.

Rechtsgrundlage für die diesbezügliche Verarbeitung durch die Lynxight Ltd. ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Training dient der Entwicklung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Funktionalität des Systems. Zum einen verfolgt das Training der Software eigene kommerzielle Interessen von Lynxight. Zum anderen dient es insbesondere auch dem Schutz wesentlicher Interessen einer Vielzahl von Badegästen und Schwimmbadbetreibern. Personen in Schwimmbädern, in denen das System eingesetzt wird, sind besser vor Ertrinkungs- oder sonstigen gefährlichen Ereignissen geschützt, wodurch Leben und Gesundheit sämtlicher Besucher der Schwimmbäder, in denen das System eingesetzt wird, geschützt werden. Ebenso wird den Interessen aller Schwimmbadbetreiber, die das System einsetzen und zum Schutz ihrer Besucher verpflichtet sind, gedient.

IV. Kategorien der verarbeiteten Daten

Das System verwendet Kameras, die den Beckenbereich überwachen und die Bewegungen der Schwimmer analysieren. Erkennt das System, dass sich ein Schwimmer in einer Notlage befindet, alarmiert es die Badeaufsicht unter Angabe des Standorts des Schwimmers.

Es werden Videoclips aller Sicherheitsereignisse, die eine Warnung durch das System auslösen, oder Videos von Sicherheitsereignissen, die keine Warnung auslösen (wenn ein Poolbetreiber Clips während der von ihm gewählten Aufbewahrungsfrist anfordert und wir feststellen, dass es einen Vorfall gab, für den unser System keine Warnung ausgelöst hat), gesammelt. Etwa dreißig Prozent dieser Sequenzen werden von Mitarbeitern von Lynxight einer manuellen Überprüfung unterzogen, um die Qualität der Systemerkennung zu verifizieren und die Quote von Fehlalarmen nachzuverfolgen. Von diesen 30 % werden 0,1 % für das Training und das Testen des Systems verwendet.

Das System muss lediglich in der Lage sein, visuell die Konturen einer Person von denen einer anderen Person zu unterscheiden und deren Bewegungen zu beobachten. Der Name der Person, eine Aufnahme ihres Gesichts oder sonstige Identifikatoren sind für die Analyse durch das System weder erforderlich noch werden sie hierfür verwendet. In vielen Fällen ist die Qualität (Auflösung) des Videomaterials nicht ausreichend, um eine Identifizierung der betroffenen Person zu ermöglichen. Das Videomaterial zeigt die Silhouette einer Person, jedoch keine identifizierbaren Merkmale des Gesichts oder des Körpers. In einer Minderheit der Fälle würde die Auflösung des Videomaterials potenziell eine Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, sofern es in Kombination mit weiteren Informationen betrachtet wird.

Bei den hier verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich folglich um kurze Videoaufzeichnungen (sogenannte „Alert-Clips“), d. h. tonlose Videoaufnahmen des Beckenbereichs. Diese Clips erfassen das Erscheinungsbild und die Bewegungen von Schwimmern im Becken sowie von umstehenden Personen und Schwimmbadpersonal in unmittelbarer Nähe des Beckens. Die Aufnahmen sind mit Datums- und Zeitangaben versehen.

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Ein typischer visueller Ausschnitt aus einem solchen Clip stellt sich wie folgt dar:

 

An image that includes sports.Auto-generated description

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V. Datenquellen

Wir erhalten Ihre Daten vom jeweiligen Schwimmbadbetreiber, der unser System als Verantwortlicher einsetzt und die Daten zum Zwecke der Optimierung des Systems an uns übermittelt.

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VI. Empfänger der personenbezogenen Daten

Wir setzen die Amazon Web Services EMEA SARL, 38, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, als Hosting-Dienstleister ein.

Auf einen Teil des Videomaterials wird zudem von unseren Einrichtungen in Israel aus zugegriffen. Für Israel besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO, wonach für Datenübermittlungen aus der Europäischen Union ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

VII. Speicherdauer

Die Videoclips von Alarmereignissen, d. h. von Fehlalarmen und tatsächlichen Alarmereignissen sowie von Sicherheitsereignissen, die keinen Alarm ausgelöst haben, die für die fortlaufende Verbesserung des Systems verwendet werden, werden für die Dauer von fünf Jahren gespeichert.

Diese Speicherdauer ist für die kontinuierliche Verbesserung der Genauigkeit der Erkennung von Sicherheitsereignissen durch das System erforderlich. Eine kürzere Speicherdauer würde dazu führen, dass ein geringerer Bestand an Trainingsmaterial für das Training des KI-basierten Erkennungsalgorithmus zur Verfügung steht, was eine geringere Leistungsfähigkeit zur Folge hätte. Zudem wäre es uns nicht möglich, neue Modellversionen ordnungsgemäß hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bei der Erkennung von Vorfällen zu testen.

VIII. Rechte der betroffenen Personen

In den meisten Fällen ist die Qualität (Auflösung) des Videomaterials nicht ausreichend, um eine bestimmte, einzelne Person zu identifizieren. In diesem Fall verarbeiten wir keine personenbezogenen Daten von Ihnen. In einer Minderheit der Fälle ist die Auflösung des Videomaterials ausreichend, um einzelne Personen identifizieren zu können. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und Sie sind eine betroffene Person im Sinne der DSGVO. In diesem Fall stehen Ihnen folgende Rechte zu:

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Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Für den Widerruf der Einwilligung bestehen keine besonderen Formanforderungen.

IX. Ihr Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie Ihr Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO

Sofern Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, können Sie dieser Verarbeitung unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. Legen Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, gemäß Art. 77 DSGVO Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger administrativer oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. Sie können sich an die Aufsichtsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes gegen die DSGVO wenden. Befinden Sie sich im Vereinigten Königreich, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Information Commissioner’s Office (ICO), einlegen.

X. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Das System trifft keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO.

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